Zulässiges Gesamtgewicht Rechner
Vergleichen Sie das geschätzte Fahrzeuggewicht mit dem Herstellerwert
Zulässiges Gesamtgewicht Rechner
Inhaltsverzeichnis
Was ist GVWR?
GVWR ist das vom Hersteller festgelegte zulässige beladene Gewicht eines einzelnen Fahrzeugs; es ist nicht das aktuell gewogene Gewicht. Das tatsächliche Gewicht umfasst Fahrzeug, Insassen, Ladung und eingebaute Ausrüstung.
Das Leergewicht enthält nach der NHTSA-Definition bereits einen vollen Tank sowie Öl und Kühlmittel. Kraftstoff nicht nochmals addieren. Fehlt zusätzliche Ausrüstung im veröffentlichten Leergewicht, gehört ihr Gewicht zur eingegebenen Ladung.
NHTSA-Definition des Leergewichts (21. Februar 1986; englisch)Berechnung
Geben Sie Fahrzeuggewicht, weitere Ladung, Insassen und den Herstellerwert jeweils in kg ein. Geschätztes Gesamtgewicht = Fahrzeug + Ladung + Insassen; Abstand = GVWR − Gesamtgewicht; Anteil = Gesamtgewicht ÷ GVWR × 100.
Beispiel: 1.500 kg + 200 kg + 100 kg = 1.800 kg. Bei einem GVWR von 2.500 kg bleiben rechnerisch 700 kg Abstand; das sind 72%. Bei einem tatsächlich gewogenen Ausgangsgewicht dürfen darin enthaltene Personen und Ladung nicht erneut eingetragen werden.
Weitere Lastgrenzen
Ein Ergebnis unter GVWR ist keine Sicherheits- oder Rechtsfreigabe. Prüfen Sie Achslasten gegen ihre Grenzwerte, Reifenlast und Fülldruck sowie die Lastverteilung. Eine achsweise Wägung liefert tatsächliche Achslasten.
Beim Ziehen zählt die vom Zugfahrzeug getragene Stütz- oder Sattellast mit. Anhänger-, Gesamtzug-, Kupplungs- und örtliche Grenzen sind gesondert zu prüfen.
GM, Chevrolet-Silverado-Handbuch 2010, Abschnitt 5-33 (NHTSA-Archiv; englisch)Häufige Fragen
Wo finde ich den Wert?
Verwenden Sie den fahrzeugspezifischen Herstellerwert auf der Kennzeichnung und in den Fahrzeugunterlagen.
Ist GVWR die Anhängelast?
Nein. Es bezeichnet das beladene Fahrzeug; Anhänger und Zugkombination haben eigene Grenzen.
Muss ich Kraftstoff addieren?
Nicht zu einem Leergewicht mit vollem Tank. Bei gewogenem Fahrzeuggewicht gilt der Füllstand bei der Wägung.